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Freie Fahrt für Autogas! Steuerbegünstigung bis 2018.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 29. Juni 2006, beschlossen, die Steuer-begünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas bis zum Jahr 2018 festzulegen. Damit wird eine seit mehreren Jahren andauernde Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas, also Flüssiggas als Kraftstoff, durch das gemeinsame Votum der Koalitionsfraktionen beendet. Lesen Sie mehr...