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TAK
zertifizierter
GSP und GAP
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Betrieb


Neue Vorschrift für Autogasumbauer

Mit der 42. Verordnung zu Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16.04.2006 hat der Gesetzgeber die Vorschriften bezüglich des Einbaus von Autogasanlagen sowie der Zulassung von Meisterwerkstätten vollständig überarbeitet.
Gemäß den neuen Vorschriften muss nach Einbau einer Autogasanlage nun immer eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchgeführt werden. Diese kann wie gewohnt ein entsprechend geschulter Sachverständiger des TÜV, DEKRA etc. durchführen, aber auch von einem amtlich anerkannten Fachbetrieb. Dazu muss der Fachbetrieb eine praktische Einbauschulung gemacht haben, sowie an einem theoretischen Lehrgang teilnehmen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
Eine weitere Neuerung ist, dass die Hauptuntersuchung (HU) bei mit Gasanlagen ausgerüsteten Fahrzeugen um eine Prüfung dieser Anlage erweitert wird. Dies ist die Gasanlagenprüfung (GAP) und ist ein eigenständiger Teil der HU. Auch diese kann von amtlich anerkannten Fachbetrieben durchgeführt werden.


 

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